Zur Verordnung nicht zugelassener Therapieallergene zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung.
Dr. Gaßner, M. · Kranken- und Pflegeversicherung · 2024 · Heft 2 · S. 51 bis 56
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die beiden Entscheidungen des SG Mainz vom 6. 9. 2023 und des SG Hannover vom 13. 9. 2023 bestätigen für Therapieallergene die Entscheidung des BSG vom 27. 9. 2005 zu den sog. Alt-Arzneimitteln. Nach dessen ständiger Rechtsprechung gilt, dass es an der krankenversicherungsrechtlichen Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit - §2 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 1 SGB V - fehle, wenn das verwendete Mittel nach den Regelungen des Arzneimittelrechts einer Zulassung bedürfe und diese Zulassung nicht erteilt worden sei. Heute wie damals bei den Alt-Arzneimitteln ist die deutsche Praxis unwillig und unfähig, die Versichertengeme…