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Evaluierung des 2. ErwSchG - Abschlussbericht

Schweighofer, M. · Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht · 2024 · Heft 1 · S. 20 bis 24

Dokument
315769
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht
Autor:innen
Schweighofer, M.
Ausgabe
Heft 1 / 2024
Jahrgang 9
Seiten
20 bis 24
Erschienen: 2024-04-23 08:39:29
ISSN
2079-0953
DOI

Zusammenfassung

Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen. Das 2. ErwSchG trat mit 1. 7. 2018 in Kraft. Vorrangiges Ziel dieses Gesetzes ist die Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen, die aufgrund einer psychischen oder vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind. Gemäß § 11 WFA-Grundsatz-Verordnung hat eine interne Evaluierung eines neuen Gesetzes längstens nach fünf Jahren ab Inkrafttreten zu erfolgen, um mögliche Verbesserungspotenziale aufzuzeigen. Daher beauftragte das Bundesministerium für Justiz das Institut VI CESSE, Vienna Centre for Societal Security, das 2. ErwSchG im Hinb…

Schlagworte

REFORM ENTWICKLUNG AUSBAU AUSBILDUNG EINRICHTUNG ENTSCHEIDUNG MITARBEITER WIRKUNG ZIEL ENTSCHEIDUNGSFINDUNG PERSONEN ES ARBEIT DEUTSCHLAND MENSCHEN INTERVIEWS