Keine Aufsichtspflicht der Betreuungseinrichtung für Volljährige!
Dr. Ganner, M. · Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht · 2024 · Heft 1 · S. 25 bis 28
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
OGH 20. 9. 2023, 1 Ob 110/231. Eine Haftung einer Betreuungseinrichtung eines Volljährigen gegenüber außenstehenden Dritten kommt regelmäßig nicht auf der Grundlage der Verletzung einer Aufsichtspflicht nach § 1309 ABGB, sondern nur bei Verletzung allgemeiner Verkehrssicherungspflichten in Betracht. Bei deren Konkretisierung sind die Wertungen der UN-Behindertenkonvention, insbesondere das Recht der behinderten Person auf volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und die Sicherstellung ihrer persönlichen Mobilität mit größtmöglicher Selbstbestimmung, zu berücksichtigen.