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Keine Aufsichtspflicht der Betreuungseinrichtung für Volljährige!

Dr. Ganner, M. · Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht · 2024 · Heft 1 · S. 25 bis 28

Dokument
315770
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht
Autor:innen
Dr. Ganner, M.
Ausgabe
Heft 1 / 2024
Jahrgang 9
Seiten
25 bis 28
Erschienen: 2024-04-23 08:39:29
ISSN
2079-0953
DOI

Zusammenfassung

OGH 20. 9. 2023, 1 Ob 110/231. Eine Haftung einer Betreuungseinrichtung eines Volljährigen gegenüber außenstehenden Dritten kommt regelmäßig nicht auf der Grundlage der Verletzung einer Aufsichtspflicht nach § 1309 ABGB, sondern nur bei Verletzung allgemeiner Verkehrssicherungspflichten in Betracht. Bei deren Konkretisierung sind die Wertungen der UN-Behindertenkonvention, insbesondere das Recht der behinderten Person auf volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und die Sicherstellung ihrer persönlichen Mobilität mit größtmöglicher Selbstbestimmung, zu berücksichtigen.

Schlagworte

AUFSICHTSPFLICHT VERLETZUNG KOSTEN LEBEN MITARBEITER RECHT BEHINDERUNG EINRICHTUNG ENTSCHEIDUNG Krankenhaus Beurteilung Achtung Diabetes Mellitus Deutschland Awareness Geburt