CareLit Fachartikel
Zur Organisationshaftung des Krankenhausträgers - hier: Sturz beim Transfer auf den WC-Stuhl
N.N. · PflegeRecht · 2024 · Heft 4 · S. 221 bis 226
Dokument
315790
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze des Gerichts: a) Dem Krankenhausträger obliegen vertragliche Pflichten zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der stationär aufgenommenen Patienten. Er hat die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass sich ein aufgrund der konkreten Situation für den Patienten bestehendes Sturzrisiko verwirklicht. b) Zur Verletzung rechtlichen Gehörs durch Übergehen eines erheblichen Beweisantrags (hier: Bestimmung des medizinischen und des Pflegestandards)
Schlagworte
STURZ
ESSEN
ENTSCHEIDUNG
RECHT
BUNDESGERICHTSHOF
RECHTSPRECHUNG
VERLETZUNG
ABMAHNUNG
BETREUUNG
Beurteilung
Boden
Berlin
Krankenhausträger
Krankenhaus
Pflegedokumentation
Sturzprophylaxe