CareLit Fachartikel
Zur Pflicht der Kenntnisnahme bei Bekanntgabe einer Dienstplanänderung in der Freizeit per SMS
N.N. · PflegeRecht · 2024 · Heft 4 · S. 188 bis 199
Dokument
315794
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz des Gerichts: Ist dem Arbeitnehmer auf der Grundlage der betrieblichen Regelungen bekannt, dass der Arbeitgeber die Arbeitsleistung für den darauffolgenden Tag in Bezug auf Uhrzeit und Ort konkretisieren wird, ist er verpflichtet, eine solche, per SMS mitgeteilte Weisung auch in seiner Freizeit zur Kenntnis zu nehmen.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
ARBEITNEHMER
LEISTUNG
ZEIT
ABMAHNUNG
DIENSTPLAN
ARBEITGEBER
MITARBEITER
RICHTLINIE
Arbeit
Arbeitsleistung
Arbeitsrecht
Arbeitsverhältnis
Arbeitsschutz
Bein
Technik