CareLit Fachartikel

Zur Pflicht der Kenntnisnahme bei Bekanntgabe einer Dienstplanänderung in der Freizeit per SMS

N.N. · PflegeRecht · 2024 · Heft 4 · S. 188 bis 199

Dokument
315794
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 4 / 2024
Jahrgang 28
Seiten
188 bis 199
Erschienen: 2024-04-23 09:11:38
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz des Gerichts: Ist dem Arbeitnehmer auf der Grundlage der betrieblichen Regelungen bekannt, dass der Arbeitgeber die Arbeitsleistung für den darauffolgenden Tag in Bezug auf Uhrzeit und Ort konkretisieren wird, ist er verpflichtet, eine solche, per SMS mitgeteilte Weisung auch in seiner Freizeit zur Kenntnis zu nehmen.

Schlagworte

ARBEITSZEIT ARBEITNEHMER LEISTUNG ZEIT ABMAHNUNG DIENSTPLAN ARBEITGEBER MITARBEITER RICHTLINIE Arbeit Arbeitsleistung Arbeitsrecht Arbeitsverhältnis Arbeitsschutz Bein Technik