Zu einer rechtswidrigen Weisung wegen Verstoßes gegen eine Dienstvereinbarung.
N.N. · PflegeRecht · 2024 · Heft 4 · S. 207 bis 215
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Amtliche Leitsätze: 1. Eine Dienstvereinbarung kann nicht durch eine Regelungsabrede der gleichen Vertragsparteien abgelöst werden (Übertragung der Grundsätze für Betriebsvereinbarungen, vgl. hierzu zuletzt BAG, 20.11.1990 - 1 AZR 643/89, unter III. 2. der Gründe, juris). 2. Sieht eine Dienstvereinbarung für die Möglichkeit der Herausnahme eines Mitarbeiters aus der Gleitzeit neben Verstößen gegen die Gleitzeitregelung die Beteiligung des Personalrats vor, muss dieser über die Verstöße informiert werden. Ansonsten verstößt die die Herausnahme anordnende Weisung gegen die Dienstvereinbarung.