CareLit Fachartikel

Zu einer rechtswidrigen Weisung wegen Verstoßes gegen eine Dienstvereinbarung.

N.N. · PflegeRecht · 2024 · Heft 4 · S. 207 bis 215

Dokument
315796
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 4 / 2024
Jahrgang 28
Seiten
207 bis 215
Erschienen: 2024-04-23 09:11:38
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Amtliche Leitsätze: 1. Eine Dienstvereinbarung kann nicht durch eine Regelungsabrede der gleichen Vertragsparteien abgelöst werden (Übertragung der Grundsätze für Betriebsvereinbarungen, vgl. hierzu zuletzt BAG, 20.11.1990 - 1 AZR 643/89, unter III. 2. der Gründe, juris). 2. Sieht eine Dienstvereinbarung für die Möglichkeit der Herausnahme eines Mitarbeiters aus der Gleitzeit neben Verstößen gegen die Gleitzeitregelung die Beteiligung des Personalrats vor, muss dieser über die Verstöße informiert werden. Ansonsten verstößt die die Herausnahme anordnende Weisung gegen die Dienstvereinbarung.

Schlagworte

PERSONALRAT ARBEITSZEIT VEREINBARUNG GERICHT ZEIT ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG PFLEGERECHT URTEIL Arbeit Arbeitsrecht Arbeitsleistung Arbeitnehmer Betrug