Personalqualifikation in der Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP)
T. Appel, A. van Waveren, S. Bungardt, U. Zimmermann, A. Hartwig, M. Hunold, G. Kirmse, P. Sauer, A. Jones, M. Mnich-Pohl, D. Betz, S. Bungardt, C. Schmid, R. Wendland, R. Stuerwold · Zentralsterilisation · 2024 · Heft 2 · S. 76 bis 80
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Bereich der Aufbereitung von Medizinprodukten ist die PERSONALQUALIFIKATION eines der wichtigsten Steuerungselemente, um die rechtlich geforderte Prozessqualität sicherzustellen. Aus diesem Grunde ist die Personalqualifikation in folgenden rechtlichen Vorgaben verankert (Stand 03/2024): 1. MPBetreibV§5 Abs. 2 „Besondere Anforderungen“. „…darf diese Tätigkeit nur durchführen, wer hinsichtlich der jeweiligen Tätigkeit über aktuelle Kenntnisse aufgrund einer geeigneten Ausbildung und einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit verfügt“. 2. KRINKO / BfArM-Empfehlung …Die Aufbereitung soll nach den anerkannten Regel…