Rechtsticker
Weimer, T. · Im OP · 2024 · Heft 3 · S. 109 bis 109
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Unzuverlässigkeit nahm das VG Würzburg i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1 BÄO an, als ein Arzt die medizinische Behandlungssituation ausnutzte, um Bild- und Videoaufnahmen von (teilweise) unbekleideten Frauen herzustellen und Patientinnen ohne medizinische Indikation an schambehafteten Körperteilen zu berühren. Dies stellt einen massiven Vertrauensbruch dar. Von einem Arzt ist aber zu erwarten, dass er das Persönlichkeitsrecht und das sexuelle Selbstbestimmungsrecht seiner Angestellten und Patienten respektiert und diesbezüglich alles unterlässt, was strafrechtliche Relevanz hat (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 1 der Berufsord…