CareLit Fachartikel
Urlaubsberechnung bei zeitlicher Überschneidung von Krankheit und Kurzarbeit
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 4 · S. 1 bis 11
Dokument
315860
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Erkrankt der Arbeitnehmer in einem Zeitraum, für den – wirksam – Kurzarbeit „null“ eingeführt worden ist, sind die ausgefallenen Arbeitstage bei der Berechnung des Urlaubsumfangs nicht Zeiten mit Arbeitspflicht gleichzustellen. Die für die Berechnung der Urlaubsdauer maßgebliche arbeitsvertragliche Grundlage ist die Kurzarbeitsvereinbarung, die durch die Erkrankung unberührt bleibt (Rn. 14). Dies ist durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union hinreichend geklärt (Rn. 15 ff.)
Schlagworte
ARBEITNEHMER
VEREINBARUNG
ARBEITSZEIT
SOZIALRECHT
ZEITSCHRIFT
ARBEITGEBER
KRANKENGELD
KRANKHEIT
RICHTLINIE
Arbeit
Bulgaria
Arbeitsverhältnis
Arbeitsleistung
Betrug
Krankenversicherung
Beurteilung