CareLit Fachartikel

Urlaubsberechnung bei zeitlicher Überschneidung von Krankheit und Kurzarbeit

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 4 · S. 1 bis 11

Dokument
315860
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 4 / 2024
Jahrgang 38
Seiten
1 bis 11
Erschienen: 2024-04-25 07:59:05
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze 1. Erkrankt der Arbeitnehmer in einem Zeitraum, für den – wirksam – Kurzarbeit „null“ eingeführt worden ist, sind die ausgefallenen Arbeitstage bei der Berechnung des Urlaubsumfangs nicht Zeiten mit Arbeitspflicht gleichzustellen. Die für die Berechnung der Urlaubsdauer maßgebliche arbeitsvertragliche Grundlage ist die Kurzarbeitsvereinbarung, die durch die Erkrankung unberührt bleibt (Rn. 14). Dies ist durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union hinreichend geklärt (Rn. 15 ff.)

Schlagworte

ARBEITNEHMER VEREINBARUNG ARBEITSZEIT SOZIALRECHT ZEITSCHRIFT ARBEITGEBER KRANKENGELD KRANKHEIT RICHTLINIE Arbeit Bulgaria Arbeitsverhältnis Arbeitsleistung Betrug Krankenversicherung Beurteilung