Rechtsweg – Corona-Sonderleistung für Pflegefachkräfte in Krankenhäusern
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 4 · S. 1 bis 5
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Für Rechtsstreitigkeiten über Corona-Sonderleistungen für Pflegefachkräfte in Krankenhäusern nach § 26e Abs. 2 Satz 1 KHG ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben (Rn. 5). 2. Der Leistungsanspruch aus § 26e Abs. 2 Satz 1 KHG ist öffentlich-rechtlicher Natur. Unerheblich ist, dass er an das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses anknüpft. Der Arbeitgeber fungiert allein als in Dienst genommene ,,Zahlstelle“ (Rn. 6 ff.). 3. Eine Sonderzuweisung an die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit besteht nicht (Rn. 11 ff.). Anders als der Anspruch auf Sonderleistung für Beschäftigte in zugelassenen Pflegeeinri…