CareLit Fachartikel

Annahmeverzug – Anderweitiger Verdienst einer Geschäftsführertätigkeit – Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes – Übernahme einer unentgeltlichen Tätigkeit

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 4 · S. 1

Dokument
315864
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 4 / 2024
Jahrgang 38
Seiten
1
Erschienen: 2024-04-25 07:59:05
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze 1. Auf den Vergütungsanspruch wegen Annahmeverzugs sind nach § 11 Nr. 1 KSchG neben den Entgelten aus einem Arbeitsverhältnis auch Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder einem freien Mitarbeiterverhältnis anzurechnen. Maßgeblich ist dabei nicht der Zeitpunkt des Zuflusses des Ertrags, sondern der kausal durch das Freiwerden der Arbeitskraft ermöglichte Wert des Erwerbs (Rn. 22). 2. Ein böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs nach § 11 Nr. 2 KSchG kann auch dann vorliegen, wenn sich der Arbeitnehmer in dem im Laufe des Kündigungsschutzprozesses neu begründeten Arbeitsoder Dienstverhäl…

Schlagworte

SOZIALRECHT ZEITSCHRIFT ARBEITNEHMER ARBEITSRECHT LEISTUNG RECHTSPRECHUNG URTEIL ARBEITSVERHÄLTNIS Zeitschrift für Tarifrecht