CareLit Fachartikel
III. Personalvertretungsund Betriebsverfassungsrecht Mitbestimmung bei Absehen von Ausschreibung
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 4 · S. 1 bis 6
Dokument
315865
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz: Besteht grundsätzlich eine Ausschreibungspflicht, greift die Mitbestimmung wegen des Verzichts auf die Ausschreibung zu besetzender Stellen (§ 88 Abs. 1 Nr. 25 HmbPersVG) unabhängig davon ein, ob die Nichtvornahme der Ausschreibung nach dem zugrunde zu legenden speziellen Regelwerk auf einer zwingenden Ausnahme beruht oder ins Ermessen des Dienststellenleiters gestellt ist.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
MITBESTIMMUNG
SOZIALRECHT
ZEITSCHRIFT
FRAU
BEURTEILUNG
HAMBURG
GESETZ
MITARBEITER
Ausschreibung
Zeitschrift für Tarifrecht