Mehrstufige Auswahlverfahren: Anspruch des schwerbehinderten Bewerbers auf ein Vorstellungsgespräch vor dem Gemeinderat/Kreistag?
Prof.Dr. Stehle, S.; Wäldele, C. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 4 · S. 1 bis 27
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht hat am 27.08.2020 entschieden, dass schwerbehinderte Bewerber bei „mehrstufigen“ Auswahlverfahren grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, zu allen Auswahlstufen eingeladen zu werden. Hieran anknüpfend hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen am 10.02.2023 geurteilt, bei Bewerbungen im öffentlichen Dienst bedeute dies: Der schwerbehinderte Bewerber müsse so lange im Auswahlverfahren verbleiben, bis die letztverbindlich entscheidende Stelle einen eigenen Eindruck von der Eignung des Bewerbers gewinnen konnte – beispielsweise der Gemeinderat bzw. Kreistag. Beide Entscheidungen sind kritikw…