Eingruppierung als Techniker – „sonstiger Beschäftigter“ – Darlegungserfordernis
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 4 · S. 1 bis 16
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze 1. Voraussetzung für eine begehrte Höhergruppierung ist, dass der klagende Arbeitnehmer, der eine solche Höhergruppierung für sich in Anspruch nimmt, dem Gericht seine Tätigkeit im Einzelnen schildert, so dass es dem Gericht möglich ist, Arbeitsvorgänge zu bilden und diese einer Bewertung zuzuführen. Ohne einen Vortrag von Tatsachen, die dem Gericht die Bildung von Arbeitsvorgängen ermöglichen, muss eine Eingruppierungsfeststellungsklage mit dem Ziel einer Höhergruppierung jedoch erfolglos bleiben. 2. Bei der Bildung von Arbeitsvorgängen ist entscheidend, welche Tätigkeiten dem Beschäftigten übertragen…