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Erhebliche Vernachlässigung an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Sozialer Entschädigung
Bruns, H. · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins · 2024 · Heft 5 · S. 213 bis 218
Dokument
316019
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 1. Januar 2024 ist das 14. Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Entschädigung (SGB XIV) in Kraft getreten, welches das Opferentschädigungsgesetz ablöst. Damit werden Kinder, die erheblich vernachlässigt wurden, in den Schutzbereich der Opferentschädigung einbezogen. Das ist gut gemeint, doch wirft die Neuerung Fragen auf: Ab wann ist eine Vernachlässigung erheblich? In welchem Verhältnis stehen die Leistungen von SGB VIII und SGB XIV? Welche Behörde wird künftig für betroffene Kinder zuständig sein?
Schlagworte
ELTERN
BEFRAGUNG
KIND
LITERATUR
RECHT
ENTZUG
HILFE
ALTER
ALTERSGRENZE
Arbeit
Arbeitsbelastung
Beurteilung
Krankenversicherung
Gesetz
Nachrichtendienst des Deutschen Vereins