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Erhebliche Vernachlässigung an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Sozialer Entschädigung

Bruns, H. · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins · 2024 · Heft 5 · S. 213 bis 218

Dokument
316019
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Nachrichtendienst des Deutschen Vereins
Autor:innen
Bruns, H.
Ausgabe
Heft 5 / 2024
Jahrgang 37
Seiten
213 bis 218
Erschienen: 2024-05-03 08:09:26
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Am 1. Januar 2024 ist das 14. Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Entschädigung (SGB XIV) in Kraft getreten, welches das Opferentschädigungsgesetz ablöst. Damit werden Kinder, die erheblich vernachlässigt wurden, in den Schutzbereich der Opferentschädigung einbezogen. Das ist gut gemeint, doch wirft die Neuerung Fragen auf: Ab wann ist eine Vernachlässigung erheblich? In welchem Verhältnis stehen die Leistungen von SGB VIII und SGB XIV? Welche Behörde wird künftig für betroffene Kinder zuständig sein?

Schlagworte

ELTERN BEFRAGUNG KIND LITERATUR RECHT ENTZUG HILFE ALTER ALTERSGRENZE Arbeit Arbeitsbelastung Beurteilung Krankenversicherung Gesetz Nachrichtendienst des Deutschen Vereins