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Beweiswert erschüttert?

Sausen, P. · Tagespflege · 2024 · Heft 5 · S. 16 bis 17

Dokument
316327
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Tagespflege
Autor:innen
Sausen, P.
Ausgabe
Heft 5 / 2024
Jahrgang 8
Seiten
16 bis 17
Erschienen: 2024-05-10 09:49:20
ISSN
2567-4595
DOI

Zusammenfassung

FÜR DAS VORLIEGEN einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitnehmer beweispflichtig. Dabei kommt der ärztlichen Bescheinigung über Bestehen und Dauer der Arbeitsunfähigkeit ein hoher Beweiswert zu. Unter bestimmten Voraussetzungen verliert eine AU-Bescheinigung jedoch ihren Beweiswert.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG NIEDERSACHSEN ARBEITNEHMER URTEIL RECHT RECHTSPRECHUNG BESCHEINIGUNG SCHREIBEN Tagespflege