CareLit Fachartikel
Beweiswert erschüttert?
Sausen, P. · Tagespflege · 2024 · Heft 5 · S. 16 bis 17
Dokument
316327
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
FÜR DAS VORLIEGEN einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitnehmer beweispflichtig. Dabei kommt der ärztlichen Bescheinigung über Bestehen und Dauer der Arbeitsunfähigkeit ein hoher Beweiswert zu. Unter bestimmten Voraussetzungen verliert eine AU-Bescheinigung jedoch ihren Beweiswert.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
NIEDERSACHSEN
ARBEITNEHMER
URTEIL
RECHT
RECHTSPRECHUNG
BESCHEINIGUNG
SCHREIBEN
Tagespflege