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DGUV – Was ist bei Langzeitverordnungen zu beachten?

Schlüter, A. · physiotherapie · 2024 · Heft 3 · S. 35

Dokument
316529
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
physiotherapie
Autor:innen
Schlüter, A.
Ausgabe
Heft 3 / 2024
Jahrgang 21
Seiten
35
Erschienen: 2024-05-17 12:54:20
ISSN
0934-9421
DOI

Zusammenfassung

Durchgangsärzte haben – zusätzlich zur Verordnung bei Akutbeschwerden – auch die Möglichkeit, eine Langzeitverordnung auszustellen. Diese ermöglicht eine Behandlungsdauer von bis zu sechs Monaten.

Schlagworte

PHYSIOTHERAPIE ERREGER UNTERNEHMEN ZEIT Aufgabe des Patienten