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Überbetriebliche Dienste und Haftung: Wer kann belangt werden?

Klagge, M. · Sicherheitsingenieur · 2024 · Heft 5 · S. 38 bis 40

Dokument
316536
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
Klagge, M.
Ausgabe
Heft 5 / 2024
Jahrgang 9
Seiten
38 bis 40
Erschienen: 2024-05-17 01:20:20
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Das Arbeitssicherheitsgesetz gibt Arbeitgebern die Möglichkeit, anstelle einer internen oder externen Fachkraft für Arbeitssicherheit Arbeitsschutzaufgaben auf einen überbetrieblichen Dienst als Organisation zu übertragen. Der vorliegende Beitrag gibt einen rechtlichen Überblick über die wesentlichen Grundlagen eines solchen Dienstes und die Haftung seiner Beteiligten.

Schlagworte

ARBEITGEBER BETRIEB PERSONAL ORGANISATION UNFALLVERSICHERUNG VERLETZUNG VERTRAG BERUFSGENOSSENSCHAFT DELEGATION Betriebsärzte Arbeit Gesetz Arbeitsverhältnis Bein Arbeitsschutz Absicht