CareLit Fachartikel
Überbetriebliche Dienste und Haftung: Wer kann belangt werden?
Klagge, M. · Sicherheitsingenieur · 2024 · Heft 5 · S. 38 bis 40
Dokument
316536
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Arbeitssicherheitsgesetz gibt Arbeitgebern die Möglichkeit, anstelle einer internen oder externen Fachkraft für Arbeitssicherheit Arbeitsschutzaufgaben auf einen überbetrieblichen Dienst als Organisation zu übertragen. Der vorliegende Beitrag gibt einen rechtlichen Überblick über die wesentlichen Grundlagen eines solchen Dienstes und die Haftung seiner Beteiligten.
Schlagworte
ARBEITGEBER
BETRIEB
PERSONAL
ORGANISATION
UNFALLVERSICHERUNG
VERLETZUNG
VERTRAG
BERUFSGENOSSENSCHAFT
DELEGATION
Betriebsärzte
Arbeit
Gesetz
Arbeitsverhältnis
Bein
Arbeitsschutz
Absicht