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Aus der Praxis für die Praxis: Genderstern und Ersatztermin zum Vorstellungsgespräch schwerbehinderter Bewerber.

Litty, B. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 5 · S. 1 bis 8

Dokument
316595
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
Litty, B.
Ausgabe
Heft 5 / 2024
Jahrgang 38
Seiten
1 bis 8
Erschienen: 2024-05-21 09:52:08
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Einleitung Arbeitgeber sind verpflichtet, ausgeschriebene Stellen diskriminierungsfrei zu halten, ansonsten drohen Entschädigungsansprüche nach dem AGG. In der Praxis werden daher in der Regel Abkürzungen wie "(m/w/d)" oder der Genderstern verwendet. Zudem sieht § 165 Satz 2 SGB IX eine Einladungspflicht öffentlicher Arbeitgeber bei Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen vor, sofern sie für die ausgeschriebene Stelle nicht offensichtlich ungeeignet sind. In einem aktuellen Urteil hat das BAG die Frage beantwortet, ob eine Ausschreibung unter Verwendung des Gendersterns diskriminierungsfrei ist und unter welc…

Schlagworte

ARBEITGEBER SOZIALRECHT ZEITSCHRIFT BEWERBUNG DISKRIMINIERUNG ARBEITSPLATZ BAT BEHINDERUNG ENTSCHEIDUNG Ausschreibung Abkürzungen Arbeit Zeitschrift für Tarifrecht