Unlautere Werbung für ein EMS-Trainingsgerät
N.N. · MedizinProdukte Recht · 2024 · Heft 2 · S. 1 bis 18
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Wer blickfangartig mit gesundheitsbezogenen Wirkungsbzw. Wirksamkeitsangaben für ein medizinisches Gerät wirbt, wobei die Therapie – hier mit hochintensiven Magnetimpulsen – in der Wissenschaft umstritten ist und ihr Erfolg derzeit als wissenschaftlich ungesichert gilt, hat die Richtigkeit der Angaben darzulegen und zu beweisen. 2. Art. 7 Buchst. a VO (EU) 2017/745 stellt eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3 UWG dar. 3. Bei der Anwendung des Art. 7 Buchst. a VO (EU) 2017/745 kann auf die entsprechenden Kriterien der Rechtsprechung zu § 3 HWG zurückgegriffen werden.