CareLit Fachartikel

Vergütungsansprüche für Hilfsmittel und Blutzuckerteststreifen

N.N. · MedizinProdukte Recht · 2024 · Heft 2 · S. 1 bis 13

Dokument
316704
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2024
Jahrgang 24
Seiten
1 bis 13
Erschienen: 2024-05-23 08:19:12
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

1. Das Vierte Kapitel des SGB V begründet einen Numerus clausus möglicher Vertragsarten, nach denen „abschließend die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände“ u. a. zu „Apotheken sowie sonstigen Leistungserbringern und ihren Verbänden“ zu regeln sind (vgl. § 69 Abs. 1 S. 1 SGB V). 2. Harnund Blutteststreifen zur Eigenanwendung können jedenfalls außerhalb von Apotheken leistungserbringungsrechtlich nur als Hilfsmittel und damit allein auf Grundlage von Verträgen nach § 127 SGB V abgegeben werden.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG VERTRAG KRANKENKASSE KRANKENVERSICHERUNG URTEIL RECHT ARZNEIMITTEL ARZNEIMITTELVERSORGUNG KRANKENPFLEGE Apotheken Medizinprodukte Ausschreibung Blut Krankenhaus Gesetz MedizinProdukte Recht