CareLit Fachartikel
Zu Verzögerungen bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Schmidt-Groumonn), A. · PflegeRecht · 2024 · Heft 5 · S. 297 bis 302
Dokument
316847
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einsätze des Gerichts: 1. Verzögerungen bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst können einer Pflegekasse zugerechnet werden. 2. Pflegekassen haben ausreichende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Verschleppung des Widerspruchsverfahrens durch den Medizinischen Dienst zu verhindern.
Schlagworte
KOSTEN
HESSEN
ENTSCHEIDUNG
PFLEGERECHT
GERICHT
KRANKENKASSE
RECHTSPRECHUNG
SCHADENSERSATZ
VERLETZUNG
Achtung
Gesetz
Beschleunigung