CareLit Fachartikel
Zur Ersetzung einer verweigerten Zustimmung zur Eingruppierung.
Bachmann, C. · PflegeRecht · 2024 · Heft 5 · S. 257 bis 262
Dokument
316851
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Die Eingruppierung von Mitarbeitern bedarf nach § 35 Abs. 1 Nr. 1, § 33 Abs. 1 MAVO der Zustimmung der Mitarbeitervertretung. Der Dienstgeber unterrichtet nach § 33 Abs. 2 Satz 1 MAVO die Mitarbeitervertretung von der beabsichtigten Maßnahme oder Entscheidung und beantragt ihre Zustimmung.
Schlagworte
EINGRUPPIERUNG
AVR
PFLEGE
ENTSCHEIDUNG
FRAU
EINSTELLUNG
BETREUUNG
EINRICHTUNG
MITARBEITER
Arbeitsrecht
Pflegedokumentation
Dokumentation
Arbeitsverhältnis
Altersgruppen
Arbeitsplatz
Beurteilung