CareLit Fachartikel

Kein Schutzbereich in Chatgruppe.

Bierther, I. · Tagespflege · 2024 · Heft 6 · S. 16 bis 17

Dokument
317194
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Tagespflege
Autor:innen
Bierther, I.
Ausgabe
Heft 6 / 2024
Jahrgang 8
Seiten
16 bis 17
Erschienen: 2024-06-10 09:17:06
ISSN
2567-4595
DOI

Zusammenfassung

PRIVATE CHATGRUPPEN SIND KEIN RECHTSFREIER RAUM. Von daher war, laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. August 2023 (2 AZR 17/23), die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers gerechtfertigt, der dort unter anderem zu Gewalt gegen andere Mitarbeitende des Unternehmens aufgerufen hat.

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER VORGESETZTE DATENSCHUTZ GEWALT GRUPPE ESSEN KOMMUNIKATION URTEIL PERSONEN RECHTSPRECHUNG MUND ARBEITSVERHÄLTNIS FREIHEIT VERTRAULICHKEIT VERTRAUEN