CareLit Fachartikel
Kein Schutzbereich in Chatgruppe.
Bierther, I. · Tagespflege · 2024 · Heft 6 · S. 16 bis 17
Dokument
317194
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
PRIVATE CHATGRUPPEN SIND KEIN RECHTSFREIER RAUM. Von daher war, laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. August 2023 (2 AZR 17/23), die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers gerechtfertigt, der dort unter anderem zu Gewalt gegen andere Mitarbeitende des Unternehmens aufgerufen hat.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
VORGESETZTE
DATENSCHUTZ
GEWALT
GRUPPE
ESSEN
KOMMUNIKATION
URTEIL
PERSONEN
RECHTSPRECHUNG
MUND
ARBEITSVERHÄLTNIS
FREIHEIT
VERTRAULICHKEIT
VERTRAUEN