CareLit Fachartikel
Begleitung des Kindes zum Sammelpunkt. Kein versicherter Abweg.
Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2024 · Heft 6 · S. 42 bis 43
Dokument
317257
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die direkten Wege zur Arbeit und wieder zurück nach Hause stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch ein Abweichen vom direkten Arbeitsweg kann unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich unfallversichert sein. Dabei muss aber ein ausreichender Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit bestehen bleiben.
Schlagworte
KIND
UNFALL
FRAU
MANN
UNFALLVERSICHERUNG
ARBEITSPLATZ
AUGE
BERUFSGENOSSENSCHAFT
GERICHT
Arbeit
Sicherheitsbeauftragter