CareLit Fachartikel

Begleitung des Kindes zum Sammelpunkt. Kein versicherter Abweg.

Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2024 · Heft 6 · S. 42 bis 43

Dokument
317257
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter
Autor:innen
Sautter, T.
Ausgabe
Heft 6 / 2024
Jahrgang 20
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2024-06-11 07:54:23
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Die direkten Wege zur Arbeit und wieder zurück nach Hause stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch ein Abweichen vom direkten Arbeitsweg kann unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich unfallversichert sein. Dabei muss aber ein ausreichender Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit bestehen bleiben.

Schlagworte

KIND UNFALL FRAU MANN UNFALLVERSICHERUNG ARBEITSPLATZ AUGE BERUFSGENOSSENSCHAFT GERICHT Arbeit Sicherheitsbeauftragter