CareLit Fachartikel
Kraftfahrer TV Bund – Stufenzuordnung – Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung bei Einstellung
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 6 · S. 1 bis 13
Dokument
317260
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
. Auf die Arbeitsverhältnisse der Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen des Bundes ist der KraftfahrerTV Bund nicht bereits ab der Einstellung, sondern frühestens nach Ablauf des zum Zeitpunkt der Einstellung jeweils laufenden Kalenderhalbjahres anzuwenden, sofern die sonstigen Voraussetzungen des § 1 KraftfahrerTV Bund erfüllt sind. Erst dann können die von der Protokollerklärung zu § 1 KraftfahrerTV Bund vorausgesetzten mindestens 15 Überstunden in einem Kalendermonat „im vorangegangenen Kalenderhalbjahr“ geleistet worden sein (Rn. 14)
Schlagworte
EINSTELLUNG
SOZIALRECHT
ZEITSCHRIFT
ARBEITGEBER
TARIFVERTRAG
ARBEITSZEIT
ANERKENNUNG
VERGLEICH
EINGRUPPIERUNG
Arbeitsverhältnis
Arbeitnehmer
Berlin
Zeitschrift für Tarifrecht