CareLit Fachartikel

Kraftfahrer TV Bund – Stufenzuordnung – Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung bei Einstellung

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 6 · S. 1 bis 13

Dokument
317260
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2024
Jahrgang 38
Seiten
1 bis 13
Erschienen: 2024-06-11 08:10:14
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

. Auf die Arbeitsverhältnisse der Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen des Bundes ist der KraftfahrerTV Bund nicht bereits ab der Einstellung, sondern frühestens nach Ablauf des zum Zeitpunkt der Einstellung jeweils laufenden Kalenderhalbjahres anzuwenden, sofern die sonstigen Voraussetzungen des § 1 KraftfahrerTV Bund erfüllt sind. Erst dann können die von der Protokollerklärung zu § 1 KraftfahrerTV Bund vorausgesetzten mindestens 15 Überstunden in einem Kalendermonat „im vorangegangenen Kalenderhalbjahr“ geleistet worden sein (Rn. 14)

Schlagworte

EINSTELLUNG SOZIALRECHT ZEITSCHRIFT ARBEITGEBER TARIFVERTRAG ARBEITSZEIT ANERKENNUNG VERGLEICH EINGRUPPIERUNG Arbeitsverhältnis Arbeitnehmer Berlin Zeitschrift für Tarifrecht