Die gute alte Entgeltordnung im öffentlichen Dienst
Günther, S. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 6 · S. 1 bis 13
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einführung: Die Tarifverträge TVöD und TV-L gelten für den originären öffentlichen Dienst (Bund, Länder und Kommunen), werden jedoch auch von zahlreichen privatrechtlich organisierten Arbeitgebern (e. V., GmbH, Stiftungen u. a.) angewandt. Die Geltung erstreckt sich damit auf schätzungsweise über acht Millionen Beschäftigte in Deutschland. Die damit geltenden Entgeltordnungen stellen für Bund, Länder und Kommunen einen zentralen und elementaren Baustein dar, denn auch über das Entgelt wird in der heutigen Zeit die Arbeitgeberattraktivität geregelt – aufgrund des Arbeitskräftemangels mehr denn je. Dies zeigt sich…