CareLit Fachartikel
Die Doppelmitgliedschaft im Personalrat und in der Jugendund Auszubildendenvertretung
Prof.Dr. Hebeler, T. · Die Personalvertretung · 2024 · Heft 6 · S. 249 bis 253
Dokument
317276
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Zuge des BPersVG 2021 hat der Bundesgesetzgeber für die Bundesebene erstmals explizit normiert, dass die gleichzeitige Mitgliedschaft im Personalrat und in der Jugendund Auszubildendenvertretung zulässig ist. Die Landespersonalvertretungsgesetze treffen für die einzelnen Länder insoweit unterschiedliche Regelungen. Diese uneinheitliche Rechtslage stellt der Beitrag dar und er zeigt dabei besonders das „Für und Wider“ der Möglichkeit einer Doppelmitgliedschaft auf.
Schlagworte
PERSONALRAT
AUSBILDUNG
RECHT
PERSONALVERTRETUNGSRECHT
GESETZ
SCHLESWIG-HOLSTEIN
ALTERSGRENZE
DGB
GESETZGEBUNG
Berlin
Bader
Charakter
Auszubildende
Die Personalvertretung