CareLit Fachartikel

ChatGPT und andere KI-Tools und deren betriebsverfassungssowie personalvertretungsrechtliche Einordnung

Bünnemann, F. · Die Personalvertretung · 2024 · Heft 6 · S. 244 bis 248

Dokument
317278
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung
Autor:innen
Bünnemann, F.
Ausgabe
Heft 6 / 2024
Jahrgang 67
Seiten
244 bis 248
Erschienen: 2024-06-12 08:59:14
ISSN
1868-7857
DOI

Zusammenfassung

Künstliche Intelligenz spielt eine zunehmend gewichtige Rolle und wird alsbald auch aus dem Arbeitsalltag in der öffentlichen Verwaltung nicht mehr hinwegzudenken sein. Dabei sind die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen beim Einsatz von KI bzw. KI-Tools zu beachten. Der vorliegende Beitrag unternimmt daher den Versuch, aufbauend auf einer Entscheidung des ArbG Hamburg erste Fingerzeige zu geben, welche personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsrechte beim Einsatz insbesondere von ChatGPT zu beachten sind, um damit Dienststellen und Personalräten eine erste Einordnung zu bieten.

Schlagworte

MITBESTIMMUNG ARBEITGEBER HAMBURG ENTSCHEIDUNG ARBEITSVERHALTEN ENTWICKLUNG PERSONALRAT SOFTWARE EINRICHTUNG Arbeitnehmer Arbeitsleistung Deep Learning Arbeitsplatz Arbeit Denken Die Personalvertretung