CareLit Fachartikel

Unwirksame Befristung eines Arbeitsvertrags infolge unzureichender Personalratsbeteiligung

N.N. · Die Personalvertretung · 2024 · Heft 6 · S. 269 bis 273

Dokument
317280
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2024
Jahrgang 67
Seiten
269 bis 273
Erschienen: 2024-06-12 09:00:25
ISSN
1868-7857
DOI

Zusammenfassung

Bei der Durchführung der Mitbestimmung zur Befristung hat der Arbeitgeber den Personalrat so zu informieren, dass dieser sein Mitbestimmungsrecht wahrnehmen kann. Der Personalrat soll prüfen können, ob die beabsichtigte Befristung nach den Grundsätzen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle wirksam ist. Bei § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG ist die Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten Bestandteil der Überprüfung der Wirksamkeit der beabsichtigten Befristung. Das Überprüfungsrecht ist nicht für Bereiche ausgeschlossen, in denen eine unbefristete Beschäftigung nicht vorgesehen ist.

Schlagworte

PERSONALRAT RECHTSPRECHUNG MITBESTIMMUNG ARBEITGEBER INTELLIGENZ URTEIL ZEIT ARBEITNEHMER ARBEITSVERTRAG Arbeit Arbeitsverhältnis Beurteilung Denken Medizintechnik Arbeitsrecht Gesetz