CareLit Fachartikel

Erste Gedanken zur neuen Bestimmung betreffend Aus-, Fortund Weiterbildung

Dr. Geiblinger, M. · Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht · 2024 · Heft 2 · S. 39 bis 44

Dokument
317438
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht
Autor:innen
Dr. Geiblinger, M.
Ausgabe
Heft 2 / 2024
Jahrgang 9
Seiten
39 bis 44
Erschienen: 2024-06-14 09:49:22
ISSN
2079-0953
DOI

Zusammenfassung

§ 11b AVRAG. Sei es nun die Bewertung von Aus-, Fortund Weiterbildungen als Arbeitszeit oder aber auch deren Kostentragung: In der Praxis beinhalten diese Themenstellungen seit jeher viele Fragezeichen. Eine Novellierung des AVRAG, konkret das Inkrafttreten des § 11b AVRAG betreffend Aus-, Fortund Weiterbildung, soll(te) nun mehr Klarheit bringen. Der gegenständliche Beitrag untersucht, insbesondere für Aus-, Fortund Weiterbildungen von Angehörigen der Gesundheitsund Krankenpflegeberufe, ob dem auch wirklich so ist, und verschriftlicht erste Gedanken zur neuen Regelung.

Schlagworte

WEITERBILDUNG ARBEITGEBER ARBEITSZEIT KOSTEN ARBEITNEHMER FORTBILDUNG KRANKENPFLEGE ARBEITSRECHT ARBEITSVERTRAG Arbeit Angehörige Arbeitsleistung Berufsausübung Arbeitsplatz Denken Absicht