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Kündigung wegen Verstoß gegen die betriebliche Kleiderordnung?

Sausen, P. · Altenheim · 2024 · Heft 7 · S. 30 bis 31

Dokument
317715
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim
Autor:innen
Sausen, P.
Ausgabe
Heft 7 / 2024
Jahrgang 46
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2024-06-28 09:45:16
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Über das Direktionsrecht können Arbeitgeber die Ordnung im Betrieb regeln und beispielsweise eine detaillierte Kleiderordnung festlegen. Wenn Mitarbeitende gegen eine solche Kleiderordnung verstoßen, drohen ihnen Sanktionen – bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITSRECHT ALTENHEIM BETRIEB MITBESTIMMUNG ARBEITNEHMER GERICHT ARBEITSVERTRAG BETREIBER Arbeitsleistung Arbeitsverhältnis