CareLit Fachartikel
Kündigung wegen Verstoß gegen die betriebliche Kleiderordnung?
Sausen, P. · Altenheim · 2024 · Heft 7 · S. 30 bis 31
Dokument
317715
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Über das Direktionsrecht können Arbeitgeber die Ordnung im Betrieb regeln und beispielsweise eine detaillierte Kleiderordnung festlegen. Wenn Mitarbeitende gegen eine solche Kleiderordnung verstoßen, drohen ihnen Sanktionen – bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITSRECHT
ALTENHEIM
BETRIEB
MITBESTIMMUNG
ARBEITNEHMER
GERICHT
ARBEITSVERTRAG
BETREIBER
Arbeitsleistung
Arbeitsverhältnis