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"Nicht jede AU-Bescheinigung hält vor Gericht"

Sausen, P. · Altenpflege · 2024 · Heft 7 · S. 16

Dokument
317795
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege
Autor:innen
Sausen, P.
Ausgabe
Heft 7 / 2024
Jahrgang 20
Seiten
16
Erschienen: 2024-07-01 06:21:17
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Nun hat auch das Bundesarbeitsgericht entschieden: Legt eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer nach einer Kündigung eine AU-Bescheinigung vor, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist erfasst, kann das ein Grund sein, die Arbeitsunfähigkeit anzuzweifeln.

Schlagworte

ARBEITNEHMER ALTENPFLEGE ARBEITGEBER ARBEITSRECHT ENTSCHEIDUNG GERICHT RECHTSPRECHUNG Bescheinigung Arbeit