CareLit Fachartikel
Kleiderordnung ist einzuhalten.
Sausen, P. · Häusliche Pflege · 2024 · Heft 7 · S. 22 bis 23
Dokument
317832
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei einem Verstoß gegen die Kleiderordnung im Unternehmen kann eine Kündigung ausgesprochen werden.
Schlagworte
ARBEITGEBER
BETRIEB
PFLEGE
ARBEITNEHMER
GERICHT
MITBESTIMMUNG
UNTERNEHMEN
ARBEITSVERTRAG
BEHINDERUNG
ZEIT
FARBE
MENSCHEN
ARBEITSLEISTUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
VERHALTEN
KLEIDUNG