CareLit Fachartikel
Neues Bürokratiemonster für die Krankenhäuser
N.N. · KU-Gesundheitsmanagement · 2024 · Heft 7 · S. 6
Dokument
317867
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wiesbaden. Mit einem vom Bundesgesundheitsministerium formulierten Änderungsantrag zum Medizinforschungsgesetz sollen die Krankenhäuser verpflichtet werden, vierteljährlich Daten zu den beschäftigten Krankenhausärzten mit Zuordnung zu Leistungsgruppen zu übermitteln. Eine entsprechende Regelung sei bereits im Krankenhaustransparenzgesetz geplant gewesen, aber wegen massiver Kritik zurückgezogen worden.
Schlagworte
HESSEN
KRANKENHAUS
GESETZ
GESUNDHEIT
ORGANISATION
PFLEGE
RECHT
WAND
KRANKENHÄUSER
KRANKENHAUSPLANUNG
ARBEIT
ÄRZTE
ÄRZTINNEN
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