CareLit Fachartikel

Aktenauskunftsund Einsichtsersuchen zum Umgang in der Praxis aus datenschutzrechtlicher Sicht.

Eck, M. ; Erz, S. · KU-Gesundheitsmanagement · 2024 · Heft 7 · S. 24 bis 26

Dokument
317877
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU-Gesundheitsmanagement
Autor:innen
Eck, M. ; Erz, S.
Ausgabe
Heft 7 / 2024
Jahrgang 25
Seiten
24 bis 26
Erschienen: 2024-07-01 08:11:17
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Patientenakten sind grundsätzlich vertraulich zu behandeln. Bei Ersuchen um Aktenauskunft bzw. -einsicht ist entsprechende Vorsicht walten zu lassen. Wann dürfen welche Daten an wen herausgegeben werden? Dieser Artikel erläutert Details zu dem Umfang an herauszugebenden Informationen sowie zu Identifikation und jeweiligen Berechtigungen unterschiedlicher auskunftsoder einsichtsuchender Personen oder Institutionen.

Schlagworte

EINRICHTUNG SCHWEIGEPFLICHT AUSKUNFTSRECHT DOKUMENTATION PATIENTENAKTEN RECHT BEHANDLUNGSFEHLER EINSICHTSRECHT EINWILLIGUNG Ärzte Ärztinnen Berater Angehörige Krankenkasse KU-Gesundheitsmanagement