Neues aus der Rechtsprechung: Ist die Hemmung der Stufenlaufzeit bei Elternzeit rechtens?
Müller-Rawlins, E. · MTA-Dialog · 2024 · Heft 7 · S. 3
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Was war passiert? Die Beschäftigte befand sich am 1. Januar 2017 in der Stufe 4 ihrer Entgeltgruppe. Mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung zum TVöD (VKA) zum 1. Januar 2017 leitete die Arbeitgeberin die Beschäftigte zunächst in die Entgeltgruppe 8 Stufe 4 TVöD (VKA) über. Die Beschäftigte stellte mit Schreiben vom 17. März 2017 bei der Arbeitgeberin einen Antrag auf Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9b, hilfsweise Entgeltgruppe 9a TVöD (VKA), ab dem 1. Januar 2017. Die Arbeitgeberin gruppierte die Beschäftigte rückwirkend ab dem 1. Januar 2017 in die Entgeltgruppe 9a TVöD (VKA) Stufe 3 zu.