CareLit Fachartikel

Aus der Rechtsprechung: Keine Verpflichtung kirchlicher Körperschaften zur Einladung schwerbehinderter Bewerber zum Vorstellungsgespräch.

N.N. · Behinderung und Recht · 2024 · Heft 4 · S. 104 bis 116

Dokument
318032
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behinderung und Recht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 4 / 2024
Jahrgang 63
Seiten
104 bis 116
Erschienen: 2024-07-04 07:08:21
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nicht nach § 165 Satz 3 SGB IX zur Einladung schwerbehinderter Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch verpflichtet. Sie ist kein öffentlicher Arbeitgeber.

Schlagworte

ARBEITGEBER URTEIL ARBEITNEHMER ARBEITSPLATZ RECHTSPRECHUNG UMSCHULUNG ZEIT BEHINDERUNG BETRIEB Arbeit Berlin Infektion Versicherungsschutz Arbeitsleistung Krankenkasse Arbeitsverhältnis