CareLit Fachartikel
Aus der Rechtsprechung: Keine Verpflichtung kirchlicher Körperschaften zur Einladung schwerbehinderter Bewerber zum Vorstellungsgespräch.
N.N. · Behinderung und Recht · 2024 · Heft 4 · S. 104 bis 116
Dokument
318032
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nicht nach § 165 Satz 3 SGB IX zur Einladung schwerbehinderter Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch verpflichtet. Sie ist kein öffentlicher Arbeitgeber.
Schlagworte
ARBEITGEBER
URTEIL
ARBEITNEHMER
ARBEITSPLATZ
RECHTSPRECHUNG
UMSCHULUNG
ZEIT
BEHINDERUNG
BETRIEB
Arbeit
Berlin
Infektion
Versicherungsschutz
Arbeitsleistung
Krankenkasse
Arbeitsverhältnis