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§12 LFGB - Notwendig, überflüssig oder gar rechtswidrig?
Roffael, E.; Wallau, R. · Lebensmittel und Recht · 2024 · Heft 3 · S. 167
Dokument
318057
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Problemstellung Gem. § 12 LFGB ist es verboten, andere als dem Verbot des Art. 14 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Buchst. b) der VO (EG) Nr. 178/2002 unterliegende Lebensmittel, die für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind, in den Verkehr zu bringen. Ein vorsätzlicher Verstoß gegen diese Vorschrift gilt als Straftat, vgl. § 59 Abs. 1 Nr. 9 LFGB; die fahrlässige Zuwiderhandlung ist eine Ordnungswidrigkeit gem. § 60 Abs. 1 Nr. 2 LFGB.
Schlagworte
GESETZ
KONTAMINATION
RECHTSPRECHUNG
VERBOT
VERLETZUNG
VORSCHRIFTEN
ZEIT
MENSCHEN
ES
Lebensmittel und Recht