CareLit Fachartikel
Zur Versetzung und Kündigung sowie zur Zahlung der Sozialplanabfindung.
Bachmann), C. · PflegeRecht · 2024 · Heft 6 · S. 310 bis 330
Dokument
318071
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze der Bearbeiterin: 1. Nach § 106 GewO kann der Arbeitgeber den Ort der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder durch gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.
Schlagworte
PSYCHIATRIE
ARBEITSPLATZ
EINGRUPPIERUNG
KRANKENSCHWESTER
ARBEITGEBER
MITARBEITER
RECHTSPRECHUNG
ZIEL
ARBEITSVERTRAG
Arbeitsrecht
Arbeitsverhältnis
Arbeit
Arbeitnehmer
Arbeitsleistung
Intensivmedizin
Auswahlkriterien