CareLit Fachartikel
Zum Schadenersatz nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Bachmann), C. · PflegeRecht · 2024 · Heft 6 · S. 330 bis 336
Dokument
318072
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtoder Dienstplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen der Beschäftigte längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird (§ 7 Abs. 1 Satz 1 TVöD-K). Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird (§ 7 Abs. 1 Satz 2 TVöD-K).
Schlagworte
GESETZ
ARBEITGEBER
LEISTUNG
RECHTSPRECHUNG
STURZ
ARBEITNEHMER
ENTSCHEIDUNG
PFLEGERECHT
TENS
Arbeit
Arbeitsverhältnis
Arbeitsrecht
Psychiatrie
Arbeitsplatz