Parallele Ausübung von Notarztund Bereitschaftsdiensten als wichtiger Kündigungsgrund
N.N. · Rechtsdepesche · 2024 · Heft 4 · S. 198 bis 201
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz: Die parallele Ausübung und Abrechnung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit in Form von Notarzteinsätzen während bestehender und vergüteter Rufbereitschaft für einen anderen Arbeitgeber kann grundsätzlich ebenso einen Grund für eine außerordentliche Kündigung bilden wie die über einen langen Zeitraum nicht angezeigte und nicht genehmigte Nebentätigkeit. Dies gilt aber nicht, wenn der Arbeitgeber von der Ausübung einer Nebentätigkeit bzw. der parallelen Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit während bestehender Rufbereitschaft über einen langen Zeitraum Kenntnis gehabt und dies gleichwohl verg…