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Der Arbeitsschutzausschuss nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ist ein sinnvolles Instrument.

Klagge, M. · Sicherheitsingenieur · 2024 · Heft 7/8 · S. 39 bis 40

Dokument
318570
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
Klagge, M.
Ausgabe
Heft 7/8 / 2024
Jahrgang 9
Seiten
39 bis 40
Erschienen: 2024-07-23 09:24:17
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Vor mehr als fünfzig Jahren ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) in Kraft getreten. Es enthält insbesondere Regelungen zur Bestellung von Betriebsärzten und von Fachkräften für Arbeitssicherheit. Es enthält aber auch Voraussetzungen, unter denen Arbeitgeber den Arbeitsschutzausschuss zu bilden haben.

Schlagworte

ARBEITGEBER BETRIEB BILDUNG EINRICHTUNG GESETZ UNTERNEHMEN ARBEITSZEIT BERATUNG BETREUUNG Betriebsärzte Berufskrankheiten Arbeitsunfälle Arbeitsschutz Sicherheitsingenieur