CareLit Fachartikel
Der Arbeitsschutzausschuss nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ist ein sinnvolles Instrument.
Klagge, M. · Sicherheitsingenieur · 2024 · Heft 7/8 · S. 39 bis 40
Dokument
318570
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vor mehr als fünfzig Jahren ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) in Kraft getreten. Es enthält insbesondere Regelungen zur Bestellung von Betriebsärzten und von Fachkräften für Arbeitssicherheit. Es enthält aber auch Voraussetzungen, unter denen Arbeitgeber den Arbeitsschutzausschuss zu bilden haben.
Schlagworte
ARBEITGEBER
BETRIEB
BILDUNG
EINRICHTUNG
GESETZ
UNTERNEHMEN
ARBEITSZEIT
BERATUNG
BETREUUNG
Betriebsärzte
Berufskrankheiten
Arbeitsunfälle
Arbeitsschutz
Sicherheitsingenieur