CareLit Fachartikel

Zu den Anforderungen an die Darlegungsund Beweislast bezüglich der Kündigungsgründe einer Druckkündigung - außerordentliche Kündigung wegen polemischer Äußerungen.

Bachmann, C. · PflegeRecht · 2024 · Heft 7 · S. 374 bis 393

Dokument
318616
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Bachmann, C.
Ausgabe
Heft 7 / 2024
Jahrgang 28
Seiten
374 bis 393
Erschienen: 2024-07-30 07:45:17
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssatz der Bearbeiterin: Ein "an sich" geeigneter Grund für eine außerordentliche Kündigung ist eine grobe Beleidigung des Arbeitgebers, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeutet, denn Schmähkritik genießt nicht den Schutz von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. In grobem Maße unsachliche Angriffe, die zur Untergrabung der Position eines Vorgesetzten führen können, muss ein Arbeitgeber nicht hinnehmen.

Schlagworte

GERICHT RECHTSPRECHUNG MDK RECHT ARBEITSZEIT FEIERTAG ARBEITGEBER ENTSCHEIDUNG MITARBEITER Arbeit Arbeitsverhältnis Arbeitsrecht Betrug Arbeitnehmer Gesetz Krankenkasse