CareLit Fachartikel
Zur Gewährung von Sonderleistungen für besondere Belastungen während der SARS-CoV-2-Pandemie nur für Pflegefachkräfte.
Schmidt-Graumann, A. · PflegeRecht · 2024 · Heft 7 · S. 401 bis 414
Dokument
318618
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Urteil des Gerichts: Das Pflegebonusgesetz vom 28.06.2022 (BGBl. I S. 938) verletzt Art. 3 Abs. 1 GG nicht dadurch, dass die mit § 26e KHG gewährte Sonderleistung für besondere Belastungen während der SARS-CoV-2-Pandemie im Krankenhausbereich nur Pflegefachkräften mit mindestens dreijähriger Berufsausbildung und nicht auch Pflegehilfskräften gewährt wurde.
Schlagworte
KRANKENHAUS
AUSBILDUNG
PFLEGE
GESETZ
LANGZEITPFLEGE
RECHTSPRECHUNG
NORM
KRANKENHAUSBEREICH
LEISTUNG
Coronavirus
Intensivpflege
Beratung
Arbeit
Betten
Krankenhausträger
Berufsausbildung