CareLit Fachartikel
Zum Personalvertretungsrecht Kostenerstattung für vom Personalrat in Auftrag gegebenes Anwaltsgutachten.
N.N. · Die Personalvertretung · 2024 · Heft 8 · S. 371 bis 378
Dokument
318980
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Der Personalrat muss prüfen, ob er dienststelleninternen Sachverstand heranziehen kann, bevor er einen Rechtsanwalt mit der Beratung zu strittigen Rechtsfragen außerhalb eines Beschlussverfahrens beauftragt. 2. Das bedeutet, dass vorrangig in der Dienststelle tätige Juristen heranzuziehen sind.
Schlagworte
PERSONALRAT
KOSTEN
RECHTSPRECHUNG
KOSTENERSTATTUNG
BERATUNG
PERSONALVERTRETUNGSRECHT
BEURTEILUNG
ENTSCHEIDUNG
GEWERKSCHAFT
Arbeitsplatz
Beobachtung
Datenbanken
Deutschland
Charakter
Berater
Berlin