CareLit Fachartikel
Personalvertretungsrechtliches Neutralitätsgebot im Zusammenhang mit Auslegung von Druckerzeugnissen
N.N. · Die Personalvertretung · 2024 · Heft 8 · S. 378 bis 383
Dokument
318981
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Der Personalrat darf nicht den Eindruck bei Beschäftigten entstehen lassen, die Auslage von Druckerzeugnissen der Gewerkschaften gehe von ihm aus. Dem steht das personalvertretungsrechtliche Gebot der Objektivität und Neutralität entgegen. 2. Ein einzelnes Personalratsmitglied darf die Entfernung dieser gewerkschaftlichen Druckerzeugnisse verlangen.
Schlagworte
PERSONALRAT
GEWERKSCHAFT
RECHTSPRECHUNG
ENTSCHEIDUNG
GESETZ
PERSONALVERTRETUNG
BERLIN
FLUR
AUFZUG
Autorenschaft
Bevölkerung
Broschüren
Berater
Arbeitnehmer
Die Personalvertretung