CareLit Fachartikel

Keine Kostenerstattung für eine selbstbeschaffte Weiterbildungsmaßnahme.

Schmidt-Graumann, A. · PflegeRecht · 2024 · Heft 8 · S. 488 bis 500

Dokument
319216
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Schmidt-Graumann, A.
Ausgabe
Heft 8 / 2024
Jahrgang 28
Seiten
488 bis 500
Erschienen: 2024-08-19 08:10:26
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz des Gerichts: Ein Anspruch auf Kostenerstattung für eine selbst beschaffte LTA-Maßnahme kommt nicht in Betracht, wenn die Eingangsvoraussetzungen für die Maßnahme nicht erfüllt sind. Sind körperliche Einschränkungen mit dem Leistungsbild der angestrebten Tätigkeit nicht vereinbar, steht dies dem Ziel einer möglichst dauerhaften Wiedereingliederung i.S.v. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI entgegen (zu den gesundheitlichen Anforderungen für betreuende, erziehende und bildende Tätigkeiten in einer Kita).

Schlagworte

KOSTENERSTATTUNG RECHT LEISTUNG KOSTEN RECHTSPRECHUNG PFLEGERECHT REHABILITATION ENTSCHEIDUNG KINDHEIT Arbeit Ärzte Arbeitsplatz Berufe Altenpflege Arbeitsförderung Beurteilung