CareLit Fachartikel
Keine Kostenerstattung für eine selbstbeschaffte Weiterbildungsmaßnahme.
Schmidt-Graumann, A. · PflegeRecht · 2024 · Heft 8 · S. 488 bis 500
Dokument
319216
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz des Gerichts: Ein Anspruch auf Kostenerstattung für eine selbst beschaffte LTA-Maßnahme kommt nicht in Betracht, wenn die Eingangsvoraussetzungen für die Maßnahme nicht erfüllt sind. Sind körperliche Einschränkungen mit dem Leistungsbild der angestrebten Tätigkeit nicht vereinbar, steht dies dem Ziel einer möglichst dauerhaften Wiedereingliederung i.S.v. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI entgegen (zu den gesundheitlichen Anforderungen für betreuende, erziehende und bildende Tätigkeiten in einer Kita).
Schlagworte
KOSTENERSTATTUNG
RECHT
LEISTUNG
KOSTEN
RECHTSPRECHUNG
PFLEGERECHT
REHABILITATION
ENTSCHEIDUNG
KINDHEIT
Arbeit
Ärzte
Arbeitsplatz
Berufe
Altenpflege
Arbeitsförderung
Beurteilung