CareLit Fachartikel
»Verstoß gegen betriebliche Kleiderordnung kann zur Kündigung führen«
Sausen, P. · Altenpflege · 2024 · Heft 9 · S. 16
Dokument
319672
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Über das Direktionsrecht können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Ordnung im Betrieb regeln und beispielsweise eine detaillierte Kleiderordnung festlegen. Verstoßen Mitarbeitende gegen eine solche Kleiderordnung, drohen ihnen Sanktionen bis hin zur Kündigung.
Schlagworte
ARBEITGEBER
BETRIEB
ARBEITSRECHT
MITARBEITER
PFLEGE
RECHT
VERLETZUNG
VORSCHRIFTEN
ZEIT
Arbeitsverhältnis
Arbeitsleistung
Altenpflege
Arbeitnehmer