CareLit Fachartikel

»Verstoß gegen betriebliche Kleiderordnung kann zur Kündigung führen«

Sausen, P. · Altenpflege · 2024 · Heft 9 · S. 16

Dokument
319672
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege
Autor:innen
Sausen, P.
Ausgabe
Heft 9 / 2024
Jahrgang 20
Seiten
16
Erschienen: 2024-09-04 12:04:22
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Über das Direktionsrecht können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Ordnung im Betrieb regeln und beispielsweise eine detaillierte Kleiderordnung festlegen. Verstoßen Mitarbeitende gegen eine solche Kleiderordnung, drohen ihnen Sanktionen bis hin zur Kündigung.

Schlagworte

ARBEITGEBER BETRIEB ARBEITSRECHT MITARBEITER PFLEGE RECHT VERLETZUNG VORSCHRIFTEN ZEIT Arbeitsverhältnis Arbeitsleistung Altenpflege Arbeitnehmer