„Chef, wir müssen reden! “ Der Umgang mit Vereinbarkeit in Kleinstunternehmen
von Spee, a. ; Dr. Hampel, S. · Pro Alter · 2024 · Heft 3 · S. 14 bis 17
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch sogenannte Kleinstunternehmen haben Mitarbeitende, die neben ihrer Erwerbstätigkeit in der Familie oder im Freundeskreis pflegen. Als Kleinstunternehmen gilt, wer bis zu neun Beschäftigte und einen Umsatz von bis zu zwei Millionen Euro aufweist (Statistisches Bundesamt 2023). Die gesetzlichen Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege greifen aufgrund der niedrigen Anzahl an Mitarbeitenden bei diesen zumeist nicht. 2020 arbeiteten 18, 3 Prozent der Beschäftigten in Deutschland in einem Kleinstunternehmen. Sie machen 82, 9 Prozent aller kleinenund mittelständischen Unternehmen (KMU) in Deutschland aus…